Balkon nachträglich anbauen
Ein Balkon erhöht die Wohnqualität und den Wert einer Immobilie deutlich und kann dafür sorgen, dass das eigene Heim sich in einen Wohlfühlort verwandelt. Abhängig davon, wofür man den Balkon benutzen möchte und wie die Baubedingungen sind, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, wenn man einen Balkon nachträglich anbauen möchte. Diese verursachen jeweils einen unterschiedlichen Kostenaufwand. Einen Balkon nachträglich anbauen bedeutet aber auch, dass man zunächst beim Baurechtsamt herausfinden muss, welche Veränderungen am Gebäude überhaupt gestattet sind.
Der selbsttragende Vorstellbalkon
Ist die Erlaubnis erst man eingeholt, ist die günstiste Variante der selbsttragende Vorstellbalkon. Für das Anbringen dieser Ergänzung benötigt man keinen Statiker, da diese Variante auf 4 Stützen gebaut ist. Als einfachste Variante mit deutlich sichtbaren Stützen ist diese Option zwar sehr zweckmäßig, erfüllt aber nicht unbedingt die ästhetischen Kriterien, die man an die Außenfassade stellt.
Der Anbaubalkon
Der Anbaubalkon ist die etwas komplexere Form des selbsttragenden Vorstellbalkons, die allerdings nur auf zwei Vorderstützen ruht. Will man einen solchen Balkon nachträglich anbauen, benötigt man meist einen Statiker. Diese Balkonform ist also aufwändiger in der Anbringung und auch hochwertiger im Design. Kaufen Sie online Gartentore aus Aluminium und Metall zu günstigen preisen!
Kragarmbalkon und Nischenbalkon
Der Kragarmbalkon und die meist kleine Variante des Nischenbalkons sind in der Anbringung die aufwändigsten und teuersten Formen. Will man einen solchen Balkon nachträglich anbauen, benötigt man auf Grund der direkten Anbringung an der Hausfassade auf jeden Fall die Begleitung eines Statikers. Der Kosteneinsatz lohnt sich jedoch, da ein gut gestalteter Kragarmbalkon sich gut ins Gesamtbild einfügt und über eine große Stabilität und Lebensdauer verfügt.
Fazit
Wenn man einen Balkon nachträglich anbauen möchte hat man also eine Reihe von Möglichkeiten. Die Auswahl sollte nach individuellen Kriterien erfolgen und hängt stark davon ab, wofür man den Balkon nutzen möchte, beziehungsweise, was man investieren kann oder will. Wichtig ist, dass man sich vorab ausführlich beim Baurechtsamt informiert. Nur so kann man sehen, welchen Balkon man nachträglich anbauen darf.